Wir beraten Sie als Pflegebedürftigen und Ihre Angehörigen bei Ihnen zuhause, in unserer Station oder im Krankenhaus. Unsere Beratung ist individuell auf Ihre persönlichen Wünsche und Gewohnheiten abgestimmt.
Unterstützung bieten wir insbesondere
Außerdem bieten wir:
Rufen Sie uns an! ☎ 09525 981522 09525 981522
Pflegeberatung nach §37,3 SGB XI
Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, haben bei Pflegegrad 2 und 3 halbjährlich einmal sowie bei Pflegegrad 4 und 5 vierteljährlich einmal eine Beratung durch einen zugelassenen Pflegedienst in der eigenen Häuslichkeit abzurufen. Die Beratung dient der Sicherstellung der Qualität der häuslichen Pflege und der regelmäßigen Hilfestellung und praktischen pflegefachlichen Unterstützung der häuslich Pflegenden.
Pflegebedürftige des Pflegegrades 1 oder Pflegebedürftige, die von einem ambulanten Pflegedienst versorgt werden, können auf Wunsch halbjährlich einmal einen Beratungsbesuch abrufen.
|
|
|